Als Eintrittsschwelle in die Mehrwertsteuerpflicht gilt zurzeit nach Artikel 10 des Schweizer Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWStG) die Umsatzgrenze aus Leistungen im In- und Ausland von mehr als CHF 100’000 pro Jahr. Wann genau beginnt die Steuerpflicht? Für selbstständige Kosmetikerinnen stellen sich oftmals die Fragen: Wo muss ich mich anmelden und wie soll ich meine Preise aufgrund der Mehrwertsteuerpflicht anpassen?
Richtlinien/Legales
Nachhaltigkeit ist kein Trend, sondern eine Lebenseinstellung. Als Kosmetikerin haben Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen so zu gestalten, wie Sie möchten – und somit auch ein ökologisches Zeichen zu setzen. Welche Schritte Sie für ein grüneres Institut unternehmen können, beschreibt Gastautorin Monika Burkhard, Inhaberin eines veganen Kosmetikinstituts in Zürich.

