Laser & Co. – was ist erlaubt?

Verordnung V-NISSG – Am 1. Juni 2019 trat eine neue Regelung in Kraft, die spezielle medizinische Behandlungen zu kosmetischen Zwecken mit Lasern und anderen Geräten, die nichtionisierende Strahlung oder Schall benutzen, unter ärztlichen Vorbehalt stellt. Welche Behandlungen mit Geräten unter diese Verordnung fallen, erklärt Ihnen Evelyn Stempfel, Leiterin der Sektion nicht-ionisierende Strahlung und Dosimetrie am Bundesamt für Gesundheit.

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