Hochenergetische Lichtanwendungen

Hochenergetische Lichtanwendungen

Laser? Aber sicher!
Bei hochenergetischen Lichtanwendungen wie IPL oder Laser muss die Kosmetikerin nicht nur eine gute Ausbildung haben und über ausreichend Erfahrung verfügen. Neben der Praxis zählt auch das Papier: Das Zertifikat als Laserschutzbeauftragte und eine ausreichende Haftpflichtversicherung sind bei Geräten, die mit Laserlicht arbeiten, unumgänglich.
Die Praxis zeigt, dass in Studios, die apparative Kosmetik anbieten, sowohl Medizin- als auch Beautyprodukte zu finden sind. Am häufigsten werden derzeit IPL-Geräte verwendet, die zur Haarreduktion und Hautverjüngung dienen. Laser kommen bei der Haar- oder Pigmententfernung sowie der Hautverjüngung nicht invasiv zum Einsatz. IPL und Laser können permanente Schäden an den Augen auslösen. Deshalb ist es wichtig, dass eine Person im Kosmetikstudio, das IPL- oder Laserbehandlungen anbietet, in Bezug auf Risiken und Gegenmassnahmen geschult ist. Diese übernimmt dann die Unterweisung und Schulung der übrigen Mitarbeiter im Institut. Die Schweizerische Versicherungsanstalt SUVA empfiehlt allen Anwendern von Geräten der Laserklasse 4, zu denen die meisten IPL- und Lasergeräte zählen, eine Sicherheitsorganisation umzusetzen. Die einfachste Lösung stellen die sogenannten Laserschutzbeauftragtenkurse dar. Da es keine gesetzliche Regelung gibt, finden sich einige Anbieter auf dem Markt, bei denen man Schulungen mit verschiedenen Schwerpunkten buchen kann. Bei der Wahl des Kurses sollte die Kosmetikerin daher darauf achten, dass dieser auf der kosmetischen Anwendung liegt und von einem erfahrenen Laserphysiker durchgeführt wird. Eine gründliche Schulung am Gerät selbst ist für eine sichere und professionelle Anwendung unumgänglich. In der Regel bieten die Gerätelieferanten selbst intensive Trainings an ihren Geräten an. Doch wer sich unsicher fühlt oder seine Kenntnisse auffrischen möchte, findet auch unabhängige Anbieter von spezifischen Seminaren. Jedes Kosmetikstudio mit IPL oder Laser sollte gemäss der Empfehlung der SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) einen Laserschutzbeauftragten nachweisen können. Obwohl es sich dabei nur um eine Empfehlung handelt, ist es ratsam, diese aus Sicherheits- und vor allem aus versicherungstechnischen Gründen unbedingt umzusetzen.

Medizinisch beurteilt
Das Angebot von Lichtlaser-Anwendungen in der Kosmetik sollte sich auf nicht invasive Behandlungen wie Haarentfernung, Pigmententfernung und die Hautverjüngung (Skin Rejuvenation) beschränken. Venen- und Faltenbehandlungen mit Unterspritzungen sowie alle invasiven Behandlungen wie Skin Resurfacing mit IPL oder Laser dürfen nur von Medizinern durchgeführt werden. Als Nichtmedizinerin ist es für die Kosmetikerin nicht möglich, eine umfassende Diagnose der Haut im Hinblick auf Pigmentveränderungen und deren Risiko für die IPL- oder Laserbehandlung zu erstellen. Um auf Nummer sicher zu gehen, muss daher jeder Kunde vor der Lasertherapie von einem Facharzt (Dermatologen) beurteilt und für die IPL- oder Laserbehandlung freigegeben werden. Aufgabe der Kosmetikerin ist es dann, die Gesundheitsfragen abzuklären, den korrekten Hauttyp zu bestimmen und eventuelle Probebehandlungen, das Aufzeigen von Risiken sowie Nebenwirkungen sehr genau und kritisch durchzuführen.
Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die schriftliche Dokumentation der einzelnen Schritte. Im Zweifelsfall ist es besser und sicherer, auf die IPL- oder Laserbehandlung zu verzichten.

Wenn es dann doch passiert
Jedes Kosmetikstudio sollte auf mögliche Schadensfälle vorbereitet sein: Eine Kundin kann bei der Haarentfernung Hautverbrennungen wegen zu hoher Energien oder nicht abgeklärter Lichtempfindlichkeit erleiden oder eine Tattooentfernung hinterlässt sichtbare Narben etc. Aufgrund dieser Behandlungsrisiken ist der passende Haftpflichtschutz für die IPL- oder Laserbehandlung entscheidend, um die Existenz des Kosmetikstudios abzusichern. Versicherungsgesellschaften, die Institute mit IPL oder Laser vollständig absichern, beurteilen Anträge in der Regel einzeln und verlangen verschiede Nachweise. Dazu gehören die Medizinprodukte- Zertifizierung des Geräts, die Bescheinigung über einen Laserschutzbeauftragtenkurs, ein Nachweis, dass der Lieferant die Kosmetikerin ausreichend in das Gerät unterwiesen hat, sowie die notwendigen kosmetischen Grundkenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von IPL oder Laser. Zusätzlich fordern einige Versicherer einen Nachweis über die richtige Vorgehensweise bei einer Behandlung (korrekte Anamnese, Aufklärung, Offerte, Bedenkfrist, dermatologische Vorabklärung, Einverständniserklärung, Probebehandlung, Ergebniskontrolle, Nachbetreuung und/oder Behandlungsprotokoll).

Auf der sicheren Seite
Für einen kompletten Versicherungsschutz und damit eine umfassende Absicherung des Instituts muss die Kosmetikerin den Nachweis einer Sicherheitsorganisation für ein IPL- oder Lasergerät erbringen, zum Beispiel über einen Laserschutzbeauftragtenkurs. Ebenfalls wird für beide der Nachweis über entsprechende Geräte- und Behandlungskenntnisse für das spezifische IPL oder den Laser benötigt, die Behandlungskabine muss nach den SUVA- Empfehlungen eingerichtet sein und die Kosmetikerin einen gut strukturierten Behandlungs- und Trainingsprozess umgesetzt haben. Beste Voraussetzungen sind gegeben, wenn die Kosmetikerin die Berufslehre mit Fähigkeitsausweis oder dem Fachausweis bringen kann. Falls diese 3-jährige Grundausbildung fehlt, erfolgt die Qualifikation für das IPL- oder Lasergerät über eine mehrjährige Berufserfahrung. Der korrekte Haftpflichtschutz ist die wichtigste Risikominimierung für jedes Geschäft – egal ob es sich dabei um Bäckerei, Restaurant, Skischule oder Kosmetikstudio handelt. Beim Kosmetikstudio mit IPL- oder Laserangebot ist es entscheidend, dass die IPL- oder Laserbehandlungen wörtlich in der Police erwähnt werden. Im Regelfall sollten Einzelschäden bis CHF 5 Mio. Schadenssumme gedeckt sein. Eine Versicherungsgesellschaft, die all diese Risiken versichert, prüft Anträge in der Regel einzeln und beurteilt sie entsprechend. Um eine Ablehnung zu vermeiden, ist es wichtig, ein gutes Dossier einzureichen.
Falls keine Grundausbildung zur Kosmetikerin oder eine andere entsprechende (medizinische oder pflegerische) Ausbildung vorliegt, kann man über Diplome, Zertifikate sowie Kurs- und Arbeitsbestätigungen die Befähigung für kosmetische Behandlungen nachweisen.

MEDIZIN- ODER BEAUTYPRODUKT?
· Aus rechtlicher Sicht werden in der Schweiz IPL und Laser grundsätzlich als Medizin- oder Beautyprodukt kategorisiert. Medizinprodukte tragen das CE-Zeichen sowie einen vierstelligen Zahlencode und unterstehen der Schweizer Medizinprodukteverordnung. Zuständiger Fachverband ist das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic.
· Die Medizinprodukte-Zertifizierung ist ein Garant für die hohe Gerätesicherheit und  wirksamkeit. Die Verordnung verlangt, dass Medizinprodukte in der Verantwortung eines Arztes sein müssen. Eine Registrierungs- oder Bewilligungspflicht besteht jedoch nicht. Zum Teil existieren zusätzlich kantonale Bestimmungen, jedoch stellen sie eher eine Ausnahme dar.
· Beautyprodukte tragen in der Regel nur das CE-Zeichen. Diese Zertifizierung ist sehr eingeschränkt und kein Garant für die Gerätewirksamkeit. Aktuell prüft der Bundesrat eine Regulierung der Beautyprodukte, die dann ähnliche Anforderungen erfüllen müssen wie Medizinprodukte.

Ein vollständiges Dossier für die Haftpflichtversicherung sollte möglichst viele der folgenden Dokumente beinhalten:
· Medizinprodukte-Zertifikat des IPL oder Lasers
· Bedienungsanleitung des IPL oder Lasers in Deutsch
· Nachweis der Schweizer Servicestelle über eine regelmässige Wartung
· Fähigkeitsausweis oder Fachausweis zur Kosmetikerin bzw. Nachweis der Berufserfahrung als Kosmetikerin über einen Lebenslauf
· Zertifikat Laserschutzbeauftragtenkurs
· Zertifikat Geräte- und Behandlungskurs
· Aktueller Handelsregisterauszug, sofern eine Firma eingetragen ist
· Anzahl der Mitarbeiter im Studio, geplanter Studioumsatz pro Jahr

Roland Wagner – Der Referent bei der Swiss Laser Academy ist als Berater von nationalen und internationalen Beauty und Medizingerätefirmen tätig. Sein Beratungsfokus sind Businessplanning und strategische und operative Marketingkonzeption.

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