Best before

Haltbarkeit von Kosmetika
Wie lange Cremes, Lidschatten und Mascaras verwendet werden dürfen, ist gesetzlich geregelt. Das muss jedoch nicht heissen, dass die Produkte nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben oder gar schädlich sind.
Laut Kosmetikverordnung müssen kosmetische Mittel ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen, wenn sie weniger als 30 Monate haltbar sind. Hersteller können statt des Wortlautes „Mindestens haltbar bis“ auch das Symbol einer Sanduhr verwenden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Datum, bis zu dem das kosmetische Mittel bei korrekter Aufbewahrung seine ursprüngliche Funktion erfüllt und sicher ist. Das heisst nicht, dass ein Produkt mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum schädlich sein muss. Häufig werden „nur“ die Inhaltsstoffe inaktiv, z.B. kann eine Anti-Aging- Creme dann an Wirkung einbüssen. Für Produkte mit einer längeren Haltbarkeit als 30 Monate ist die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums keine Verpflichtung. Allerdings muss angegeben sein, wie lange die Produkte nach dem Öffnen verwendet werden können. Diese Zeitspanne ist mit dem Symbol eines offenen Cremetiegels gekennzeichnet. Das Symbol und die Angabe „12 M“ sagen beispielsweise aus, dass dieses Produkt nach dem ersten Öffnen zwölf Monate lang verwendet werden kann.
Spezialfall Sonnenschutz
Vorsicht ist allerdings beim Sonnenschutz geboten. Auch hier lässt die Wirkung bei Überlagerung nach und es kann zu einem Sonnenbrand kommen, da der enthaltene Sonnenschutz an Wirkung verloren hat. Ein ungeöffnetes Sonnenschutzprodukt ist maximal zwei Jahre haltbar und sollte danach nicht mehr verwendet werden. Nach dem Öffnen sollte die Sonnencreme innerhalb von sechs Monaten aufgebraucht werden.
Trocken = haltbar
Wie lange ein Produkt nach dem Öffnen haltbar ist, ist relativ schwierig zu bestimmen, da die Haltbarkeit von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Massgeblich sind neben den Aufbewahrungsbedingungen vor allem die Zusammensetzung des Produktes, die Verpackung und natürlich die Art und Weise, wie man im Gebrauch mit den Produkten verfährt. Kühl und trocken gelagert, hält sich jedes Kosmetikprodukt länger. Generell sind wasserfreie Produkte länger haltbar als wasserhaltige. Der Grund ist in der Mikrobiologie zu finden, denn Mikroorganismen benötigen immer Wasser zum Leben. Dort, wo es fehlt oder wo viel Alkohol enthalten ist, gibt es für sie nur eine sehr geringe Überlebenschance. Parfums, Eau de Toilette oder alkoholhaltige Gesichtswässer sind daher auch in dieser Hinsicht deutlich unempfindlicher als pflegende kosmetische Produkte. Gerade unter den dekorativen kosmetischen Mitteln kommen viele wasserfreie Produkte vor, wie zum Beispiel Puder, Rouge, Lidschatten, Kajalstifte, Lipliner oder Lippenstifte. Bei trockenen Pudern kann man fast von einer unendlich langen Haltbarkeit ausgehen. Dies gilt natürlich nur unter korrekten Lager- und Anwendungsbedingungen, also wenn die Produkte wasserfrei bleiben.
Finger weg!
Wer einen Lidschattenpuder mit angefeuchteten Fingern oder mit feuchtem Pinsel entnimmt, macht ihn auch anfälliger für Mikroorganismen. Ausserdem haben Produkte in Tuben oder Packmitteln, bei denen kein direkter Hautkontakt beim Entnehmen möglich ist, wie beispielsweise Airless-systeme oder Aerosole, aus mikrobiologischer Sicht Vorteile gegenüber Tiegeln. Denn in Tiegel können bei jeder Entnahme – insbesondere dann, wenn das Produkt mit den Fingern entnommen wird – Mikroorganismen gelangen. Regelmässiges Desinfizieren der Hände ist also ein Muss.
Am besten verwendet man immer einen desinfizierten Spatel und verschliesst den Tiegel gleich nach Gebrauch wieder fest, denn eine hygienische Verwendung ist für die Haltbarkeit extrem wichtig. So schützt man nicht nur das Produkt, sondern auch die Haut der Kundin, da die Mikroorganismen selbst oder ihre Stoffwechselprodukte auf nicht intakter Haut oder im Schleimhautbereich zu Irritationen, Reizungen und im schlimmsten Fall zu Infektionen führen können. Eine mikrobielle Kontamination erkennt man im fortgeschrittenen Stadium optisch. Ein anderes Indiz kann eine Veränderung des Geruchs des Produktes sein. Auch eine aufgeblähte Tube kann ein Indiz für eine mikrobielle Kontamination sein.
Öle werden ranzig!
Neben der mikrobiellen Kontamination kann auch eine Veränderung der enthaltenen Öle zum Verderb eines kosmetischen Produktes führen. Öle und Fette in Lippenstiften, pflegenden Ölen oder Emulsionen können ranzig werden. Die Gefahr ist umso grösser, je höher der Anteil an Ölen mit ungesättigten Fettsäuren ist. Produkte mit rein pflanzlichen Ölen sind also anfälliger als Produkte mit Silikon oder Neutralölen und daher auch weniger lange haltbar. Auch hier gilt: je besser die Aufbewahrungsbedingungen, desto haltbarer das Produkt. Sind die Produkte über längere Zeit höheren Temperaturen ausgesetzt und/oder nicht richtig verschlossen, so steigt die Gefahr; ein Merkmal ist der typisch ranzige Geruch.
Instabile Emulsionen
Bei Emulsionen besteht zudem die Gefahr der Phasentrennung. Wenn sich also auf einer Emulsion im Tiegel ein Öl-Wasser-Film bildet oder sie, wie bei Senf, in zwei Phasen aus der Tube austritt, ist die Emulsion gebrochen und nicht mehr gut anzuwenden. Wie schnell dies geschieht, ist auch in diesem Fall durch die Lagerung sehr stark zu beeinflussen. Hohe und extrem niedrige Temperaturen oder starke Temperaturschwankungen fördern die Emulsionsinstabilität, die immer optisch erkennbar ist. Im Gegensatz zu einem mikrobiellen Verderb stellen weder Ranzidität noch Instabilität eine gesundheitliche Gefährdung für den Verbraucher dar.
Den Sinnen vertrauen
Angebrochene Produkte sollten zügig verwendet werden. Daher gerade die Praxisware nicht sparsam einsetzen, sondern immer den Mengenempfehlungen des Herstellers folgen. Sind Produkte angebrochen und die Haltbarkeit nach dem Öffnen neigt sich tatsächlich dem Ende zu oder das Datum der Mindesthaltbarkeit rückt näher, sollten die Produkte vor der Anwendung genauer in Augenschein genommen werden. Meist sind die Produkte jedoch bei korrekter Lagerung deutlich länger verwendbar als angegeben. Bei der Mindesthaltbarkeit handelt es sich nicht um eine Maximalhaltbarkeit und auch das Verwendbarkeitsdatum nach dem Öffnen wird seitens des Herstellers in der Regel vorsichtig bemessen. Wie Lebensmittel, werden auch kosmetische Mittel nicht schlagartig ungeniessbar. Und wenn es doch mal eng werden sollte und sie auf das Verfallsdatum zugehen, empfehle ich, rechtzeitig die entsprechenden Behandlungen als Angebot verstärkt anzubieten. So kommen Sie dem Mindesthaltbarkeitsdatum zuvor.
Linktipp
Die rechtlichen Grundlagen über kosmetische Mittel finden Sie unter dem Link
http://www.blv.admin.ch/themen/04678/04711/04755/index.html?lang=de
Andrea Weber | Die diplomierte Biologin leitet die Abteilung Forschung und Entwicklung des Kosmetikunternehmens Babor. Am London Fashion Institute erwarb sie das Diploma of Cosmetic Science. Als technische Redakteurin und Mitglied verschiedener Arbeitsgruppen beim DGK und IKW schreibt sie auch Artikel für die Fachpresse.