
Wiederöffnung von Kosmetikinstituten
Schweizer Bundesrat | Ab dem 27. April 2020 können unter anderem Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen, das beschloss der Bundestrat am 16. April 2020 in Bern. Die Lockerungen der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus stützen sich auf Empfehlungen der Wissenschaft sowie aufgrund der epidemischen Entwicklung.
– Bei der Begründung der Lockerung gibt der Bundesrat in der Medienkonferenz, dass es bei den Geschäften der ersten Etappe der Widereröffnung, zu denen auch Kosmetikstudios gehören
- nur ein 1:1-Kontakt gegeben ist
- es gib keine grossen Kundenströme und somit keine Menschenansammlungen,
- falls es doch zu einer Infektion kommen sollte, kann darum gut nachvollzogen werden, mit wem man in Kontakt war
– Als Bedingung zur Wiedereröffnung muss laut Schweizer Bundesrat ein überzeugendes Schutzkonzept vorhanden sein. Hierbei muss der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden sichergestellt sein.
Schutzkonzepte
BAG/SECO | Der Bundesrat hat entschieden, dass jene in Art. 6 Abs. 3 der COVID-19-Verordnung 2 erwähnten Betriebe ab dem 27. April 2020 wieder geöffnet werden dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen. Mit diesem Schutzkonzept soll das Übertragungsrisiko minimiert werden. Insofern muss in diesem Schutzkonzept dargestellt werden, wie die Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG eingehalten werden sollen. Verantwortlich für die Erstellung der Schutzkonzepte ist jeder einzelne Betrieb. Betriebe können sich dabei abstützen auf die gesundheits- und arbeitsrechtlichen Vorgaben des BAG und des SECO.
Eine Genehmigung der Konzepte durch kantonale oder Bundesstellen ist nicht vorgesehen.
Weitere allgemeine Infos erhalten Sie unter: www.seco.admin.ch
Ein Muster-Schutzkonzept für Betriebe unter Covid-19 sowie ausführende Erläuterungen finden Sie hier: https://backtowork.easygov.swiss/wp-content/uploads/2020/04/DE_MusterSchutzkonzept_COVID-19.pdf
Eine Anleitung zur Wiederöffnung von Studioinhaberin und Kosmetikerin Rosine Dätwyler finden Sie auf unserer Website hier.
Ein Schutzkonzept des Schweizer Fachverbands für Kosmetik basierend auf den Vorgaben Des BAG finden Sie unter: www.sfkinfo.ch