Preise Anpassen bei Mehrwertsteuerpflicht?

Als Eintrittsschwelle in die Mehrwertsteuerpflicht gilt zurzeit nach Artikel 10 des Schweizer Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWStG) die Umsatzgrenze aus Leistungen im In- und Ausland von mehr als CHF 100'000 pro Jahr. Wann genau beginnt die Steuerpflicht? Für selbstständige Kosmetikerinnen stellen sich oftmals die Fragen: Wo muss ich mich anmelden und wie soll ich meine Preise aufgrund der Mehrwertsteuerpflicht anpassen? 

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