Was würden Sie tun?
Alltagsprobleme, Teil 36
„Eine Kundin kam vor Kurzem mit einem zehn Jahre alten Gutschein zu mir, den sie mir erst nach der Behandlung zeigte. Zähneknirschend habe ich ihn angenommen. Wie hätten Sie in dieser Situation reagiert?“
Fiona T. Kosmetikerin aus Grenchen
Mit Rat und Tat zur Seite steht in diesem Monat Valentina Vranjanac. Sie ist Geschäftsführerin von Jasna Beauty & Hair. Der Beauty-Salon in Zürich Altstetten bietet ein allumfassendes Behandlungsangebot an, zu dem Hairstyling, Mani- und Pediküre, und Gesichtsbehandlungen zählen.
www.jasna-beauty.ch
„Es ist verständlich, dass solche Situationen frustrierend sein können. Wenn eine Kundin nach der Behandlung einen abgelaufenen Gutschein vorzeigt, könnte das erst einmal zu Verärgerung führen.
Verständnis zeigen
Zunächst ist es wichtig, ruhig zu bleiben und Verständnis für die Kundin zu zeigen. Bedanken Sie sich für ihr Vertrauen und erklären Sie freundlich, dass es normalerweise besser wäre, den Gutschein vor Beginn der Behandlung vorzulegen. In einer solchen Situation gibt es einige Möglichkeiten, wie man reagieren könnte.
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