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Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffend vertragliche Beziehungen zwischen Inserenten und Health and Beauty Marketing Swiss GmbH (im folgenden Health and Beauty).

§1 Insertionsvertrag
"Insertionsvertrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Health and Beauty und dem Inserenten über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Inserate oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Inserate" bezeichnet) von Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbetreibenden" bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung.
§2 Anwendbarkeit
Der Insertionsvertrag beinhaltet die Publikation (Einzelaufträge, Wiederholungsaufträge, Mengenabschlüsse) von Inseraten. Die Geschäftsbedingungen werden mit Abschluss Bestandteil des Insertionsvertrages.
§3 Preisberechnung
(1) Zur Berechnung der Inseratepreise werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Inserate-Millimeter umgerechnet.
(2) Ausschlaggebend sind die auf der Preisliste angegebenen Tarife, zuzüglich MWST.
§ 4 Grösse der Inserate
Sind keine besonderen Grössenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Inserate übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
§ 5 Mengenabschlüsse und Mengenrabatte
(1) Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen in mm oder Franken (nachfolgend Volumen) während eines bestimmten Zeitraums (Mengenabschluss) können Mengenrabatte gewährt werden.
(2) Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine höhere Rabattstufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses rückwirkend der höhere Rabatt vergütet.
(3) Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zuviel bezogene Rabatt nachbelastet. Eine Übertragung nicht bezogener Volumen auf das folgende Abschlussjahr ist nicht möglich.
§ 6 Modalitäten Mengenabschluss bzw. Wiederholungsaufträge
(1) Die jeweiligen Veröffentlichungen erfolgen auf Abruf des Auftraggebers.
(2) Der Mengenabschluss kann grundsätzlich nur von einem einzelnen Inserenten getätigt werden. Konzernen und Holdinggesellschaften wird unter gewissen Bedingungen ein Konzernrabatt gewährt.
(3) Es wird rückwirkend ein höherer Rabatt gewährt, sofern der Wiederholungsauftrag vor Erscheinen des letzten Inserates unter den gleichen Voraussetzungen erweitert und damit eine höhere Stufe erreicht wird.
(4) Die Laufdauer des Mengenabschlusses bzw. Wiederholungsauftrages beträgt 12 Monate.
§ 7 Eingabeschluss
Aufträge für Inserate, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Druckerzeugnisses veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei Health and Beauty eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Inseratenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
§ 8 Abgrenzung
Inserate, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Inserate erkennbar sind, werden als solche von Health and Beauty mit dem Wort "Inserat" (oder „Anzeige“) deutlich gekennzeichnet.  
§ 9 Rubriken
Rubrizierte Inserate werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§ 10 Technische Anforderungen
(1) Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemässe, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben von Health and Beauty entsprechende Vorlagen für Inserate rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
(2) Kosten von Health and Beauty für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.
(3) Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Massgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Inserate oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben von Health and Beauty zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.
§ 11 Probeabzüge
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Health and Beauty berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Inseratenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
§ 12 Ablehnung von Inseraten
(1) Health and Beauty behält sich vor, Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Änderungen zu verlangen.
(2) Aufträge für andere Werbemittel sind für Health and Beauty erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend.
(3) Inserate, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung von Health and Beauty. Diese berechtigt Health and Beauty zur Erhebung eines Verbundaufschlages.
(4) Die Ablehnung von Inseraten oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
§ 13 Aufbewahrung und Rücksendung
Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Druckunterlagen werden für maximal drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Inserate aufbewahrt.
§ 14 Haftung von Health and Beauty
(1) Entspricht die Veröffentlichung des Inserates nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder ein einwandfreies Ersatzinserates bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmass, in dem der Zweck des Inserates oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Health and Beauty hat das Recht, ein Ersatzinserat bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn
• diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder
• diese für Health and Beauty nur mit unverhältnismässigen Kosten möglich wäre.
(2) Lässt Health and Beauty eine ihm für das Ersatzinserat oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist das Ersatzinserat, bzw. die Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln des Inserates oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen.
§ 15 Übertragung von Rechten
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Inserate erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber überträgt Health and Beauty sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschliesslich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
§ 16 Haftung des Inserenten
Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und dafür verantwortlich zu sein. Er stellt Health and Beauty sowie deren Organe und Hilfspersonen von Ansprüchen Dritter frei. Er ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder in sonstigen Verfahren anfallende, gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
§ 17 Zahlungsfristen und vorzeitige Zahlung
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
§ 18 Zahlungsverzug
(1) Auf verfallenen Rechnungen wird ein marktüblicher Verzugszins berechnet. Dies gilt auch für eine allfällige Stundung.
(2) Ab Mahnstufe 2 werden Mahnkosten von CHF 10.- erhoben.
(3) Health and Beauty kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Inserate Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist Health and Beauty berechtigt, auch während der Laufzeit eines Mengenabschlusses oder Wiederholungsauftrages das Erscheinen weiterer Inserate ohne Rücksicht auf einen ursprünglich vereinbarten Zahlungstermin von der Vorauszahlung des Betrages zum Eingabeschlusstermin und von der Begleichung offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
(4) Rabatte werden nicht gewährt und fallen rückwirkend dahin, falls gegen den Inserenten Betreibung eingeleitet, Nachlassstundung gewährt oder der Konkurs eröffnet wurde.
§ 19 Preisänderung
(1) Preisänderungen für erteilte Insertionsaufträge sind gegenüber Unternehmen wirksam, wenn sie von Health and Beauty mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Inserate oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
(2) Bei Rücktritt gemäss Absatz 1 hat der Inserent nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht.
§ 20 Preisverbindlichkeit für Werbeagenturen
Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste von Health and Beauty zu halten.
§ 21 Beleg
Health and Beauty liefert auf Wunsch einen Inseratebeleg. Je nach Art und Umfang des Auftrages werden Inserateausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Bescheinigung von Health and Beauty über die Veröffentlichung und Verbreitung der Inserate.
§ 22 Garantierte Auflage
(1) Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Mengenabschluss über mehrere Inserate ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit dem ersten Inserat beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie bei einer Garantieauflage bis zu 50 000 Exemplaren mindestens 20 %, bei einer Garantieauflage bis zu 100 000 Exemplaren mindestens 15 %, bei einer Garantieauflage bis zu 500 000 Exemplaren mindestens 10 %, bei einer Garantieauflage über 500 000 Exemplaren mindestens 5 % beträgt.
Eine Auflagenminderung aus Gründen des § 24 bleibt unberücksichtigt.
(2) Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Mengenabschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn Health and Beauty dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Inserate vom Vertrag zurücktreten konnte.
§ 23 Chiffre-Inserate
(1) Health and Beauty verpflichtet sich zur Wahrung des Chiffre-Geheimnisses. Health and Beauty behält sich vor in begründeten Fällen
- Justiz- und Verwaltungsbehörden
- Personen, die einem Chiffre-Inserenten ihre Personendaten mitgeteilt haben und im Nachhinein wegen nicht zurückgesandter Unterlagen ihr Auskunftsrecht wahrnehmen wollen,
die Identität des Chiffre-Inserenten bekannt zu geben.

(2) Eingeschriebene (bzw. per LSI versandte) Briefe sowie Expressbriefe auf Chiffre-Inserate hin werden per A-Post weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreinserate werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet Health and Beauty zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
(3)Health and Beauty kann durch besondere Vereinbarung das Recht eingeräumt werden, die Zuschriften anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen.
(4) Briefe, welche das Format C 4 überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Pakete werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Kosten übernimmt.
§ 24 Unvorhersehbare Ereignisse
Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Streik, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb von Health and Beauty als auch in fremden Betrieben, derer sich Health and Beauty zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient - hat Health and Beauty Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Inserate, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage von Health and Beauty ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
 § 25 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Auf den Insertionsvertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
(2) Gerichtsstand ist Luzern. Vorbehalten bleibt ein zwingender Gerichtsstand nach dem Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen.

Health and Beauty Marketing Swiss GmbH | Hirschmattstrasse 30a | CH-6003 Luzern | Schweiz
Tel. +41 (0)41 417 07 70 | Fax +41 (0)41 417 07 71 | info@health-and-beauty.ch
www.beauty-forum.ch | www.bodylifeswiss.ch

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