Anzeige
Für Unternehmerinnen mit Angestellten ist es besonders wichtig, sich mit der Gehaltsabrechnung auseinanderzusetzen. Sonst können versteckte Zusatz-
Für Unternehmerinnen mit Angestellten ist es besonders wichtig, sich mit der Gehaltsabrechnung auseinanderzusetzen. Sonst können versteckte Zusatz-

Manchmal mache ich mir einen Spass und frage bei meinen Kunden nach, ob sie verstanden haben, weshalb ihnen nicht der gesamte vertraglich vereinbarte Lohnbetrag ausbezahlt wird. Die Antworten sind immer gleich: „Tja, weil das so ist und weil ich dann irgendwie versichert bin – die ziehen eh immer zu viel ab!“ 

Führen Sie ein Kosmetikinstitut mit Angestellten, sollten Sie sich frühzeitig mit diesem Thema auseinandersetzen. Meiner Erfahrung nach sind Arbeitgeberinnen in der Beauty-Branche oft zu grosszügig bei der Gehaltsaufstellung ihrer Angestellten. Im Nachhinein sind sie dann überfordert mit den zu zah­lenden Auslagen. Denn ein Lohn ist nicht lediglich eine Summe, die am Ende des Monats ausbezahlt wird und von den Institutseinnahmen subtrahiert werden kann. 

Wenn Sie sich die Zeit nehmen, einen Monats-Lohnauszug genauer unter die Lupe zu nehmen, entdecken sie viele Beiträge, die Sie abziehen müssen. 

Vorab: Ein Lohnausweis ist nicht die monatliche Lohnabrechnung, sondern die Zusammenstellung der Lohnabrechnungen zum Ende des Jahres. Der Lohnausweis ist der Auszug, der in die Steuererklärung einfliesst. 

Die passende Vorlage 

Sie wollen einen Lohnausweis für Ihre Angestellte berechnen? Kein Problem: Im Internet gibt es zahlreiche Excel-Vorlagen, die Sie verwenden können. Bei diesen Vorlagen können Sie Ihre Zahlen einfach eingeben; die Berechnungen sind bereits mit den richtigen Formeln hinterlegt. Bevor die Lohnverhandlung mit einer neuen Mitarbeiterin stattfindet, ist es wichtig, eine dieser Vorlagen zu nutzen, die sowohl die Arbeitnehmerbeiträge als auch die Arbeitgeberkosten auflistet und zusammenzählt. Damit verschaffen Sie sich den Überblick über die tatsächlichen Auslagen, die mit Ihrer Angestellten auf Sie zukommen. 

Der Lohnauszug

Der Monatslohnauszug ist ein offizielles Dokument, das über bestimmte Punkte verfügen sollte, damit folglich keine rechtlichen Konflikte entstehen können: Der Name des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, der Ort und das  Datum bilden den Rahmen. Der Zeitrahmen der Abrechnung und die AHV-Nr. sind weitere wichtige Bestandteile genauso wie das Zahlungsdatum und das Bankkonto, auf das die Lohnsumme ausbezahlt wird. Kern der Abrechnung bildet der Lohn. Zum Ärger vieler wird nicht der vertraglich vereinbarte Lohn ausbezahlt, sondern ein Bruttolohn abzüglich Sozialleistungen und weiteren vereinbarten Abzügen. Diese Abzüge sind Solidaritätszuschläge für Arbeitnehmer, die temporär z.B. wegen eines Unfalls oder Krankheit nicht arbeiten können. 

Als Angestellte in der eigenen GmbH/Firma oder als Arbeitnehmerin generieren Sie eine Unmenge an Kosten, die teils vom Arbeitgeber, teils vom Arbeitnehmer getragen werden. Wenn Sie nun die Geschäftsführerin sind, müssen Sie sich bewusst machen, dass alle Ämter Ihrem Institut für diese Abzüge periodisch eine Rechnung zustellen und die Beiträge bei Ihnen einfordern werden. Um ein böses Erwachen nach der ersten Abrechnung abzuwenden, sollten Sie wissen, was die einzelnen Auflistungen bedeuten.

Bestandteile des Lohnauszugs:

1. Grundlohn: Dieser Betrag ist vertraglich abgemacht und bildet die Basis für die folgenden Erhöhungen oder die Abzüge. 

2. Familienzulagen: Wenn Ihre Arbeitnehmerin Anspruch auf Familienzulagen hat, werden diese zum Grundlohn aufgerechnet. Die Höhe der Zulagen erhält man nach der Anmeldung bei der Familienausgleichskasse. Im Kanton Zürich finanzieren die Arbeitgeber die Familienzulagen über Lohnprozente. Dieser Lohnbestand ist nicht AHV-pflichtig. 

Weitere mögliche Zahlungen des Arbeitgebers: 

3. 13. Monatslohn: ist eine regelmässige Sondervergütung. 

4. Bonus: freiwillige Zahlung des Arbeitgebers oder fester Bestandteil des Lohns. 

5. Spesenvergütungen: Wenn bei der Arbeit Kosten entstehen, kommt die Firma dafür i.d.R. auf. 

Obligatorische Abzüge (Stand 2018): 

6. AHV/IV/EO: 5.125% werden vom Grundlohn subtrahiert. Damit greift man nach dem Solidaritätsprinzip mit einer Erwerbsausfall-Entschädigung Rentnern, Invalidenbeitrag-Bezüge, Militär-, Schutz- oder Zivildienstleistern und Mutterschafts-Urlauberinnen unter die Arme. 

7. ALV: 1.1% fallen ebenfalls vom Grundlohn weg. Arbeitslose erhalten eine begrenzte Zeit zur Überbrückung den Solidaritätszuschlag. 

Zusätzliche Abzüge*: 

8. Unfallversicherung – Berufs­unfall (BU)
9. Unfallversicherung – Nicht­berufsunfall (NBU) 
10. Krankentagegeld-Versicherung (KTG) 
11. Quellensteuer bei Grenzgängern 
12. Berufliche Vorsorge (BVG/PK)

*Mehr Infos zu den zusätzlichen  Abzügen finden Sie auf www.beauty-forum.ch

Der Lohnausweis

Die gesamten Lohnbestandteile werden dann am Ende des Jahres zusammengezählt und ergeben den Bruttolohn. Zieht man davon alle AHV-pflichtigen Abzüge und separat die BVG-Beiträge und sonstige Spesen ab, ergibt sich der ausbezahlte Nettolohn. Diese Beträge werden am Ende  eines jeden Jahres in den Lohnausweis übertragen, damit jeder Lohnbezieher diesen Ausweis den Steuern beilegen kann. Nicht AHV-pflichtige Lohnbestandteile werden unter dem Nettolohn in die dazu vorgesehenen Felder eingetragen. 

Ich rate darum jeder Unternehmerin, sich über diese Kosten zu informieren und sie in die Budgetplanung aufzunehmen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Carmela Schnyder - berät und begleitet seit über zehn Jahren Unternehmen und private Personen in finanziellen Fragen über ihr Treuhandbüro. Schnyder Consulting GmbH, Tel. 044 888 53 49, www.schnyder-consulting.ch 

  

Sie sehen die Vorschau

Sind Sie Premium-Abonnent? Dann melden Sie sich mit Ihrem my BEAUTY FORUM Konto an, um diesen Inhalt sehen zu können.

Noch kein my BEAUTY FORUM Konto?

Abonnenten benötigen ein persönliches Konto, um geschützte Online-Inhalte sehen zu können. Bitte führen Sie die Registrierung durch.

Registrieren


Test Abonnement

Sie können unser Angebot auch ganz unverbindlich 3 Monate kostenfrei testen.

Mitgliedschaft testen

Nutzen Sie unser Online-Angebot!

Als PREMIUM-KOMBI- oder BASIC-ONLINE Abonnent haben sie nach persönlicher Registrierung Zugriff auf 

  • Zugriff auf die gesamte Webseite
  • das E-Paper Ihres Abonnements
  • sämtliche Online Seminare zur aktiven Teilnahme 
  • sämtliche Online Seminare als Videoaufzeichnung im Nachgang

Sie benötigen dazu ein gültiges Abo, eine erfolgte Online-Registrierung und schon kann es los gehen!

Mehr zu den Themen:

Anzeige