Anzeige

Wirkstoffe in der Kosmetikbehandlung

Wirken versus wohlfühlen?

Für Kunden, die schnelle Ergebnisse sehen wollen, sind hochwirksame Präparate in der Behandlung unerlässlich. Doch welche Wirkstoffe kann und darf die Kosmetikerin überhaupt einsetzen?

Es gibt Präparate und Produktlinien, die primär für Wellness und Wohlfühlen ausgelegt sind – dagegen ist nichts einzuwenden. Auch Wohlfühlkosmetik enthält gewisse Wirkstoffe, das Augenmerk liegt hier je doch ganz klar auf dem Wellness-Gedanken. Anders sieht das bei der Wirkstoffkosmetik aus: Diese Präparate haben oftmals einen leicht medizinischen Charakter und gehen auf bestimmte Haut - probleme ein.

Entweder oder?

Wichtig ist, dass die Kosmetikerin zwischen den einzelnen Schwerpunkten und Philosophien unterscheidet. Entscheidet sie sich beispielsweise dafür, ihre Behandlungen auf die Arbeit mit extrem wirksamen Präparaten auszurichten, sollte sie dies auch entsprechend kommunizieren. Meist gibt es hier keine Grundbehandlung, sondern alle Behandlungen sind auf bestimmte Hautzustände und deren Veränderung ausgelegt. Die Kunden können und dürfen während dieser intensiven Wirkstoffbehandlung ruhig spüren, dass sich etwas auf der Haut tut. Das kann zum Beispiel ein leichtes Kribbeln

sein, aber auch ein etwas stärkeres Brennen oder eine leichtere bis mittlere Rötung – meist bedingt durch die erhöhte kapillare Durchblutung. Bei diesen Behandlungen erwarten die Kunden immer ein sicht- oder fühlbares Ergebnis.

Es geht in erster Linie um die Veränderung nicht um eine angenehme Massage oder um das Wohlfühlen an sich.

Die Kernfrage lautet dabei: Was möchte der Kunde durch die kosmetische Behandlung erreichen? Tatsächlich wünschen sich immer mehr Kunden von einer Behandlung nachhaltige Ergebnisse und sind auch bereit, dafür einen höheren Preis zu bezahlen. Denn hochwertige Wirkstoffpräparate sind meist auch teurer.

Apparativ nachhelfen

Zusätzlich gibt es auch apparative Möglichkeiten, um die Wirkstoffe der Präparate noch tiefer in die Haut einzuschleusen. Beispielsweise:

·         Iontophorese: Hier wird die Abstossung und Anziehung von geladenen Teilchen (Anionen und Kationen) genutzt, um entsprechend gepolte Wirkstoffe tiefer in die Haut einzuschleusen.

·         Ultraschall: In der Kosmetik eingesetzter Ultraschall dient als Beschleuniger, der hilft, Wirkstoffe schneller und tiefer in die Haut zu bringen. Diese Technik bewirkt eine Veränderung im Inneren der Haut, sodass sie aufnahmefähiger für die Pflegeprodukte wie Seren und Ampullen wird.

·         Mesoporation:Mithilfe elektrischer Impulse wird ein Spannungsfeld im Behandlungsareal erzeugt, das für Sekundenbruchteile winzige Kanäle öffnet. Durch genau diese Mikrokanäle sollen schliesslich die aufgebrachten Wirkstoffe tiefer in die Haut eindringen können.

Besonders geeignet für apparative Behandlungen sind Ampullen, Seren und Konzentrate. Sie gelten ohnehin als kleine „Wirkstoffbomben“, da sie meist eine hohe und reine Konzentration an Wirkstoffen enthalten. Vorteil von Ampullen ist, dass sie aufgrund der kleinen Verpackungseinheit und der Empfehlung, sie innerhalb von 12 bis 24 Stunden zu verbrauchen, häufig ohne Konservierungsstoffe auskommen.

Peelings für bessere Ergebnisse

Ein weiterer interessanter Aspekt im Bereich der Wirkstoffkosmetik sind Peelings, insbesondere diejenigen, die eine stärkere Wirkung haben. Als Beispiel sind hier Präparate mit Fruchtsäuren, Milchsäure, Salicylsäure oder Retinol zu nennen. Wenn sich Kunden sichtbare Ergebnisse wünschen, sollten Sie die Haut mit einem Peeling vorbereiten, um die Aufnahmefähigkeit zu erhöhen.

Die Intensität ist dabei stark abhängig vom pH-Wert: Je niedriger er ist, desto stärker ist die Wirkung der Konzentration. Die Grenzen für Behandlungen durch die Kosmetikerin sind von Säure zu Säure unterschiedlich. Beispiel Fruchtsäuren (AHA): Hier ist für die Kosmetikerin – je nach Hersteller und pHWert – bei ca. 30 bis 40 Prozent Schluss, der Hautarzt hingegen kann Fruchtsäuren mit bis zu 70 Prozent anwenden.

Exkurs: Deklaration von Kosmetika

In der Schweiz und der EU ist im Bereich der Kosmetik vieles gesetzlich geregelt – zum Beispiel durch die Kosmetikverordnung, das Arzneimittelgesetz und die Pflicht zur vollständigen Deklaration nach INCI. Doch auch hier gibt es viele Grauzonen; die Grenzen sind oftmals fliessend. Entscheidend ist jedoch, als was und für was ein Präparat zugelassen ist. Möchte zum Beispiel der Hersteller einer Creme gegen Rosacea diese als Kosmetikum ausloben, darf er die Wirkung gegen Rosacea so nicht auf seinem Produkt kommunizieren. Rosacea ist als Hauterkrankung definiert und muss folglich mit einem Medikament behandelt werden. Steht allerdings auf dem Produkt „Gegen Couperose/Rötungen“, so sind diese eher als kosmetisches Problem einzustufen und die Creme ist ein Kosmetikum. Ähnlich verhält es sich auch bei Präparaten mit Wirkstoffen gegen Akne. Akne gilt offiziell als Hauterkrankung, die unreine Haut jedoch als kosmetisches  Problem.

Laut Gesetzgebung sind kosmetische Mittel also weitestgehend über ihre Zweckbestimmung definiert und sollen vorwiegend folgende Aufgaben erfüllen:

·         Reinigung des Körpers,

·         den Körpergeruch beeinflussen/parfümieren,

·         die Haut in einem guten Zustand erhalten,

·         die Haut schützen und/oder

·         das Aussehen verändern.

Die Kehrseite

Da der Gesetzgeber für kosmetische Präparate jedoch keinen expliziten Wirknachweis fordert, ist fraglich, wie hoch ihre Wirksamkeit tatsächlich ist. Es gibt jedoch Studien von vielen relevanten Wirkstoffen, die die Wirksamkeit unter bestimmten Bedingungen nachweisen. Tipp: Einen Hinweis darauf, wie viel von den jeweiligen Wirkstoffen in einem Präparat enthalten sind, gibt die INCI-Liste. Die Deklaration der Inhaltsstoffe erfolgt in abnehmender Reihenfolge ihres Gewichts zum Zeitpunkt der Herstellung.

Madlen Truttmann | Die Drogistin EFZ und diplomierte Visagistin arbeitet als Mitarbeiterin der Silkmed Distribution AG in Baar im Bereich Beratung und Verkauf von Mesoestetic Produkten. Ihr Schwerpunkt liegt in der Zusammensetzung und den Wirkstoffen von hochwirksamer Kosmetik.

Susanne Thölke | Die staatlich geprüfte Kosmetikerin und Heilpraktikerin mit eigener Praxis hat sich auf die Bereiche dermatologisch-medizinische Hautpflege, Sugaring und besondere Massagen spezialisiert. Ausserdem ist sie als Fachautorin und Referentin tätig.

Anzeige