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Versicherungs-ABC für Selbständige

Foto: Kaspars Grinvalds/Shutterstock.com

Sorglos

Ein eigenes Institut zu betreiben, bedeutet nicht nur Freiheit, sondern auch immense Verantwortung. Sich richtig zu versichern, ist für Selbstständige unerlässlich. Carmela Schnyder kennt sich im Versicherungsdschungel bestens aus und sagt Ihnen, was Sie unbedingt wissen müssen.

Als Arbeitnehmer macht man sich in der Schweiz in der Regel keine Sorgen um die eigene finanzielle Gegenwart und Zukunft. Wenn man krank ist oder ein Unfall passiert, geht man zum Arzt und lässt sich auskurieren. Wenn man das Rentenalter erreicht hat, freut man sich auf die bevorstehende Frei-zeit und die wohlverdiente Rente. Wenn man sich aber für die Selbstständigkeit entscheidet, muss man für das Alter und den Krankheitsfall selbst vorsorgen. Man sollte dann an alle Eventualitäten denken und sich gut versichern.
In der Schweiz existieren zwei Typen von Versicherungen: Neben den Betriebsversicherungen gibt es die  Sozialversicherungen.

An später denken

Die Vorsorge für Alter oder Krankheit wird von den wenigsten Selbstständigen für wichtig empfunden. Oft werden sie bei der Gründung gar nicht erst zum Thema gemacht. Doch man sollte diesen Punkt sehr ernst nehmen und sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was einmal sein wird.
Welche Versicherungen für den Unternehmer freiwillig oder obligatorisch sind, hängt bei den Sozialversicherungen von der gewählten Rechtsform ab.
Jede Einzelperson und jedes Unternehmen muss individuell betrachtet werden. Deshalb rate ich vor jedem Sprung in die Selbstständigkeit, von einem Berater eine Risiko- und Vorsorgeanalyse machen zu lassen. Schlussendlich entscheiden Sie als Chef, ob Sie nach Ihren Dienstjahren immer knapp bei Kasse sein, gerade über die Runden kommen oder das Rentenalter in aller Ruhe geniessen möchten. Um Ihnen die Entscheidung ein wenig leichter zu machen, möchte ich hier versuchen, in Kürze die wichtigsten Versicherungen zu erläutern.

Die Sozialversicherungen

AHV (1. Säule)/IV/EO: Diese Versicherungen werden auf Basis des Einkommens berechnet und decken die Alters- und Hinterlassenenrenten sowie Mutterschaftsentschädigungen, die Invalidenversicherung (IV) ist für die finanziellen Folgen von Invalidität und Krankheit zuständig und die Erwerbsersatzordnung (EO) kompensiert teilweise die Einkommensausfälle durch Dienste.

Die berufliche Vorsorge (2. Säule): Die Pensionskasse (BVG) ist je nach Rechtsform freiwillig. Durch verschiedene Varianten lässt sich Kapital zur Absicherung der Risiken Alter, Invalidität und Tod ansparen. Die wenigsten wissen, dass die 1. Säule (AHV- Einzelrente) auf ein maximales Einkommen von 28‘200.– CHF per annum  begrenzt ist.
Deshalb rate ich immer, die Lücke auszurechnen, um im Alter den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können. Die berufliche Vorsorge zielt in erster Linie darauf ab, den Versicherten beim Erreichen des Rentenalters neben der AHV-Rente eine zusätzliche Altersleistung auszurichten, damit sie nach der Aufgabe der Erwerbstätigkeit über ein ausreichendes Einkommen verfügen.

Die private Vorsorge (3. Säule): Im Rahmen der Säule 3a (oder gebundenen Selbstvorsorge) gibt es Angebote als reines Alterssparen oder auch als Kombination von Alterssparen und Versicherungsdeckung.
Nach heutigen Berechnungen wird erst mit dieser Säule ein Einkommen im Rentenalter generiert, das als befriedigend empfunden wird.

Die Unfallversicherung UVG: Diese Versicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Unfälle gemäss UVG über private Versicherungsgesellschaft, Krankenkasse oder SUVA zu versichern. Gedeckt sind Pflegeleistungen, Kostenvergütungen und Geldleistungen wie Taggeld, Invalidenrente, Integritätsentschädigung, Hilflosenentschädigung und Hinterlassenenrente. Für Heilungskosten sind Sie hingegen über die obligatorische Krankenversicherung auch bei Unfällen gedeckt.

Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU): Die Nichtberufsunfall-Versicherung deckt die finanziellen Folgen von Unfällen, die nicht am Arbeitsplatz geschehen sind. Damit Selbstständige abgesichert sind, müssen diese bei ihrer obligatorischen Krankenversicherung das Unfallrisiko mitversichern lassen.

Personenversicherungen: Unfall- und Krankentaggeld-Versicherung/Erwerbsunfähigkeits- resp. Lohnausfallversicherung. Für Unternehmende ist der Abschluss einer Krankentaggeld-Versicherung zu empfehlen. Sie deckt den Lohnausfall bei Krankheit. Ebenfalls ratsam ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese leistet nach Ablauf der Krankentaggeld-Versicherung (nach zwei Jahren) eine entsprechende Rente.

Die Betriebsversicherungen (Zusatzversicherungen)

Betriebshaftpflicht- und Berufshaft-pflichtversicherung: Die Betriebs-haftpflichtversicherung versichert das Unternehmen vor Vermögensschäden, welche aufgrund von Personen- oder Sachschäden verursacht wurden. Sie kann sowohl allein als auch ergänzend zu einer Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufe bietet, die durch mögliche Fehlberatung ein erhöhtes Risiko, Vermögensschäden anzurichten, aufweisen. Es werden drei Risiken unterschieden.

1. Das Anlagerisiko: Hier geht es um Betriebsanlagen. Der alleinige Besitz einer solchen Anlage kann schon diverse Schäden Dritter verursachen, wie Gewässer- und Luftverschmutzung durch lecke Tankanlagen oder Rohrleitungen etc.

2. Das Betriebsrisiko: Der Betrieb einer Anlage kann durch verschiedene Faktoren natürlicher oder technischer Natur negativ beeinflusst werden. Die daraus resultierenden Ausfälle werden über die Sachversicherung (Betriebsunterbruchversicherung) gedeckt. Anders verhält es sich, wenn Personen durch den Betrieb der Anlage verletzt oder getötet werden; dann kommen die Betriebshaftpflicht- und die Berufshaftpflichtversicherung zum Zuge.

3. Das Produkterisiko: Das Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht hat der Betriebshaftpflicht- und der Berufshaftpflichtversicherung eine neue Bedeutung gegeben. Seit 1994 liegt die Beweislast beim Produzenten: Er muss beweisen, dass sein Produkt die Schädigung nicht verursachte (europäische Norm).

Die Betriebsunterbruchversicherung: Bei dieser Versicherung geht es um die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung – in der Regel durch einen Feuer- oder Elementarschaden, einen Einbruch oder einen Maschinenbruch. Versichert werden kann auch ein durch den Betriebsunterbruch, der nicht mit Absicht herbeigeführt wurde, entgangener Gewinn.

Die Motorfahrzeugversicherung: Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung ist obligatorisch. Sie deckt das Haftrisiko des Motorfahrzeughaltenden. Mit einer zusätzlichen freiwilligen Kaskoversicherung sind auch allfällige Sachschäden am Fahrzeug gedeckt. Eine Teilkaskoversicherung, die grundsätzlich Feuer-, Elementar-, Diebstahl- und Glasschäden sowie Kollisionen mit Tieren auf öffentlichen Strassen deckt, ist für jeden Fahrzeughaltenden sicherlich empfehlenswert.

Die Rechtsschutzversicherung: Über die Verkehrsrechtsschutzversicherung werden Fälle im Zusammenhang mit dem Verkehr geregelt. Der Betriebsrechtsschutz wird auf freiwilliger Basis abgeschlossen, ist aber für Unternehmen praktisch ein Muss. Denn nirgends werden Sie mit mehr Problemen und Rechtsstreitigkeiten konfrontiert sein als in der täglichen Arbeitswelt – angefangen bei einer nicht bezahlten Rechnung über eine mangelhafte Lieferung bis hin zu aufwendigen Prozessen. Je nach Art des Betriebs benötigen Sie mehr oder weniger Schutz.

Gut beraten

Einfachheitshalber bieten viele Versicherer heute sehr gute Pakete an, in denen die wichtigsten Deckungen  bereits enthalten sind, wie Versicherungs- und Vorsorgeschutz, Personenversicherungen (Unfall- und Krankentaggeldversicherung), berufliche/private Vorsorge, Sach- und Haftpflichtversicherungen sowie Rechtsschutzversicherungen.

Nach der Lektüre dieser Deckungen sollte allen Lesern klar geworden sein, aus welchem Grund viele Neugründer  das Gefühl nicht loswerden, ständig zu arbeiten und dennoch keinen Gewinn vorweisen zu können. Trotzdem möchte ich jedem, der sich selbstständig machen möchte, raten, diesen Schritt zu wagen. Die meisten dieser Deckungen und Versicherungen sind eine einmalige Angelegenheit.
Ausserdem können Sie sich Hilfe holen. Suchen Sie sich einen Experten und lassen Sie ihn die Arbeit für sich erledigen. Schon dieser Schritt wird Ihnen eine Menge erleichtern. 

Sie möchten noch mehr Tipps zur Selbstständigkeit?

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Carmela Schnyder

Als Versicherungsbearbeiterin arbeitete Carmela Schnyder bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft. Seit 2008 ist die zertifizierte Finanzplanerin selbstständig 

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