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Foto: Antonio Guillem/Shutterstock.com
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In der Schweiz kann jeder ein Kosmetikinstitut eröffnen – ohne Ausbildung. Und das, obwohl der Beruf viel Wissen und Verantwortung voraussetzt. Lesen Sie hier, wie sich die Kosmetikverbände für einen höheren Ausbildungsstandard einsetzen.

Foto: CIDESCO/Jacqueline Kennedy
Foto: CIDESCO/Jacqueline Kennedy

Jacqueline Kennedy Global Head of Business Development CIDESCO International

Zu sagen, die Ausbildung sei wichtig, ist eine Untertreibung. Eine fundierte Ausbildung bringt verschiedene Vorteile mit sich, zum Beispiel eine gute Karriere, Anerkennung in der Gesellschaft und ein ausgezeichnetes Selbstbewusstsein. Wir gestalten Traumberufe seit 1946. Mehr als 100‘000 CIDESCO-Schülerinnen haben ihren Abschluss gemacht und wurden in die Welt der Möglichkeiten in der Kosmetikbranche eingeführt. Die Schönheitsindustrie gilt als eine der weltweit am stärksten wachsenden Branchen und eröffnet Möglichkeiten, die anderen Berufen verwehrt bleiben. CIDESCO International ist stolz darauf, eine angesehene Organisation zu sein, die die Branche mit fähigem und zertifiziertem Personal versorgt. Die CIDESCO arbeitet eng mit Expertenarbeitsgruppen zusammen, die sich aus Fachleuten der Branche zusammensetzen, um nationale Berufsstandards zu entwickeln, die dann als Grundlage für Qualifikationen dienen. Der Lehrplan deckt alle Aspekte der Theorie und Praxis ab, die Absolventen benötigen, um Behandlungen auf sichere, professionelle und kompetente Weise durchführen zu können. Die Strategie der CIDESCO besteht darin, die Gründlichkeit und Konsistenz der Prüfungs- und Ausbildungsbewertungsverfahren auf höchstem Niveau zu halten.

www.cidesco.com

Foto: PMU/Caroline Rindlisbacher
Foto: PMU/Caroline Rindlisbacher

Caroline Rindlisbacher, Präsidentin des PMU – Schweizer Fachverband für Permanent Make-up

Wenn es um Ausbildungen geht, ist es während der Schulungen wichtig, an Modellen zu arbeiten, nur dies bringt die Erfahrung und die Sicherheit und somit das Vertrauen zum Kunden. Jede Haut verhält sich anders: Alter, Medikamente, ob eine grossporige oder sensible Haut – das alles spielt eine entscheidende Rolle für die Technik und Pigmentauswahl. Das erlernte Fachwissen bringt Ihnen die Erfahrung und somit den Erfolg und den Umsatz.

Der Schweizer Fachverband für Permanent Make-up setzt genau auf diese Werte. Unsere Haut zeigt uns nicht nur unser äusserliches Aussehen, sondern spiegelt auch die Seele wider. Daher empfehlen wir vom Verband, unsere ausgezeichneten Ausbildungszentren, die nach den höchsten Normen schulen, auszuwählen. Das verwendete Material muss den Anforderungen des BAG hier in der Schweiz entsprechen. Nur unsere Ausbildungsinstitute haben die Möglichkeit, den Vorkurs für den „geprüften PMU Dermapigmentologen“ anzubieten. Es ist das höchste Gütesiegel in unserer Branche und das Qualitätszeichen für den Kunden. Ein anerkannter Garant, der auch bei den Versicherungen gilt. Denn ohne diesen Titel ist eine Versicherung nicht mehr möglich. Wir beraten Kunden und Fachpersonen und freuen uns, dass unser 16-jähriges Bestehen erfolgreich beweist, dass wir eine hervorragende Arbeit mit unserem Verband leisten.

www.permanentmakeup-verband.ch

Foto: SFK/Nicole Schmid
Foto: SFK/Nicole Schmid

Nicole Schmid, Geschäftsführerin des SFK – Schweizer Fachverband für Kosmetik

Der Titel Kosmetikerin ist in der Schweiz nicht geschützt und auch die Ausübung des Berufs ist nicht reglementiert. Dies bedeutet, dass die Ausübung der beruflichen Tätigkeit in der Schweiz nicht durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Das heisst, jeder kann ohne adäquate Berufsausbildung ein Geschäft eröffnen und kosmetische Behandlungen an Menschen ausüben.

Eine adäquate Berufsausbildung dauert in der Schweiz zwischen drei und vier Jahren. Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Qualifikationsverfahren (QV) erhält man das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ). Diese Ausbildung (Lehre) ist auf drei Lernorte aufgeteilt: Lehrbetrieb, Berufsschule und den Berufsverband (OdA), der die überbetrieblichen Kurse ausrichtet. Für den Beruf Kosmetikerin EFZ führt der Schweizer Fachverband für Kosmetik SFK die überbetrieblichen Kurse durch. Die Berufsausbildung Kosmetikerin EFZ dauert drei Jahre und ist eine Vollzeitausbildung.

Auf dem Weiterbildungsmarkt gibt es viele private Anbieter, die Ausbildungen zur Kosmetikerin mit Diplomabschluss der eigenen Fachschule anbieten, und dies in einer deutlich kürzeren Zeit. Diese Diplome sind nicht staatlich anerkannt, oft teuer und in der Qualität der Ausbildung auch sehr unterschiedlich. Hier gilt es, gut zu prüfen, wie seriös das Angebot ist. Mit einem nicht staatlich anerkannten Abschluss bleiben die Türen zu weiterführenden anerkannten höheren Ausbildungen verschlossen. Sollte man sich für die weiterführende Ausbildung zur medizinischen Kosmetikerin interessieren, ist auch hier Vorsicht geboten. Auch hier werben private Anbieter mit teuren Ausbildungen, die nicht anerkannt sind und nicht auf Tertiärstufe abschliessen. Man erwirbt lediglich das Diplom der Privatschule. Wir empfehlen, sobald man die Voraussetzungen mitbringt, die Nachholbildung nach Artikel 32 BBV in Angriff zu nehmen, um das QV und somit das EFZ auf dem zweiten Bildungsweg zu erlangen.

www.sfkinfo.ch

Foto: SFPV/Gisela Warthmann
Foto: SFPV/Gisela Warthmann

Gisela Warthmann, Präsidentin des SFPV – Schweizerischer Fusspflegeverband

Professionelle kosmetische Fusspflege ist ein Handwerk, das erlernt sein will, wenn man damit erfolgreich sein möchte. In der Schweiz wird kosmetische Fusspflege bei verschiedenen Fachschulen als Weiterbildung angeboten, mit dem Ziel, eine selbstständige Tätigkeit in einem stetig wachsenden Markt zu starten. Diese Ausbildungen beinhalten das praktische Arbeiten sowie theoretisches Grundwissen.

Eine gesetzliche Regelung dazu besteht nicht. Der Schweizerische Fusspflegeverband SFPV übernimmt deshalb die Funktion einer Zertifizierungsstelle und verlangt von seinen Mitgliedern den Nachweis einer Ausbildungszeit von mindestens 100 Stunden.
Leider wird dabei aber wichtiges Grundwissen über Geschäftsaufbau, Selbstständigkeit und die gesetzlichen Vorgaben sowie Kundengewinnung und Kundenbindung oft zu wenig vermittelt. Zusätzliche Weiterbildungsseminare, Workshops mit betriebswirtschaftlichen Themen, aber auch Vertiefung des Fachwissens über die kosmetische Fusspflege und ihre Grenzen sind deshalb sehr wichtig. Diverse Weiterbildungsseminare werden in der Schweiz von verschiedenen Schulen als Tagesseminare angeboten mit mehr oder weniger Erfolg. Eine vertiefte Wissensvermittlung ist aber an einem Tag (circa 6 Stunden) sicher nicht möglich. Eine längere Grundausbildung mit mehr Stunden und vertiefter Wissensvermittlung ist erstrebenswert. Dies wird hier aber leider noch nicht angeboten. Ergänzend dazu sollten auch mehrtägige Weiterbildungsseminare angeboten werden.

Der Fusspflegeverband bietet seinen Mitgliedern dieses Jahr eigene Weiterbildungsseminare mit fachlich bestens qualifizierten Referenten. Mehrtägige Seminare sind in Planung.
Nur wer sich selbst immer wieder hinterfragt, offen ist für Neues und seinen Horizont ständig erweitert, kann langfristig im Markt bestehen und erfolgreich sein.

www.fusspflegeverband.ch

Foto: SGMK/René Schätti
Foto: SGMK/René Schätti

René Schätti, Geschäftsleiter der SGMK und Präsident der Trägerschaft V-NISSG

Momentan ist der Titel Kosmetikerin in der Schweiz nicht geschützt, deshalb darf sich jede Person Kosmetikerin nennen und ein Studio eröffnen. Viele dieser Quereinsteiger*innen sind aber bereit, sich gut und seriös aus- und weiterzubilden. Doch aufgepasst, auch Kosmetikschulen unterliegen keinen gesetzlichen Vorgaben und können von jedermann eröffnet werden, es sei denn, sie streben eine Ausbildung mit eidg. Abschluss oder eine CIDESCO-Anerkennung an. Unter den vielen Schulungsanbietern gibt es sicherlich viele gute, aber leider auch die Unseriösen. Hier empfehle ich allen Interessenteninnen, genau zu recherchieren. Google-Rezensionen geben beispielsweise schnell Aufschluss über Seriosität und Qualität des Anbieters.

Ich persönlich erachte eine solide Grundausbildung als sehr wichtig, wenn man in die Kosmetik, vor allem in die medizinische und apparative Kosmetik, einsteigen möchte – denn es wird am Menschen gearbeitet. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit der Verordnung NISSG (Gefährdung durch nicht-ionisierende Strahlung und Schall) ein neues Gesetz verabschiedet. Es regelt mitunter die Verwendung von Technologien mit Gefährdungspotenzial wie Laser in der Kosmetik. Ab dem 1. Juni 2024 dürfen solche Behandlungen ohne ärztliche Aufsicht nur noch von Personen mit Sachkundenachweis durchgeführt werden. Die Ausbildungen für die Sachkunde werden voraussichtlich ab April 2022 starten. Alle Ausbildungsanbieter mussten sich hierfür beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) bewerben und strenge Auflagen erfüllen, um akkreditiert zu werden. Die zugelassenen Prüfungsstellen für die Sachkunde werden circa ab Ende März 2022 offiziell auf einer Liste des EDI veröffentlicht (mehr dazu auf unserer Webseite).

Dass der Gesetzgeber festlegte, dass die Ausbildung zur Sachkunde jeder Person zugänglich gemacht werden soll, auch ohne Vorkenntnisse, kann man auslegen, wie man möchte. Fakt ist, dass es, um diese kosmetischen Grundkenntnisse zu erwerben, nur eine Ausbildung von 5 Tagen braucht. Ein kleiner Affront gegen alle Personen, die eine Ausbildung zur Kosmetikerin EFZ (3 Jahre) oder höher wie den eidg. Fachausweis (2 Jahre) absolviert haben. Kämen in der Schweizer Ausbildung Kosmetikerin EFZ mehr Geräte vor, so hätte man hier den Massstab wohl höher anlegen können, wie es in unserem schönen Nachbarland Österreich der Fall ist.

Somit beantwortet der Bund die Frage, wie lange eine Grundausbildung in der Kosmetik dauern soll, lässt aber die Frage offen, warum überhaupt noch eine eidg. Ausbildung gemacht werden soll, die, wenn es um die V-NISSG geht, wenig bis gar nichts bringt. Denn nach der Erlangung der Sachkunde innerhalb von 6 bis 15 Tagen, darf offiziell mit den meisten und einträglichsten Geräten in der apparativen Kosmetik gearbeitet werden.

www.sgmkverband.ch

Foto: swissnaildesign/ Steffi Brühlmann
Foto: swissnaildesign/ Steffi Brühlmann

Steffi Brühlmann, Präsidentin swissnaildesign.ch

Es ist höchste Zeit, dass die Schweizer Naildesignerinnen den Schritt von „gut“ zu „top“ machen! Die Dynamik der globalisierten Welt drückt das herkömmliche, durchschnittliche Naildesign im kleinen Studio weg.

Aus- und Weiterbildung:

Wir suchen noch nach Wegen, das Investitionsdenken der Naildesignerin in sich selbst als Fachperson wieder zu wecken. YouTube und Social Media sind hierfür gut als Ideenlieferanten. Richtiges Erlernen von Handwerk und Verstehen von Wissen geht nachweislich jedoch nur im Austausch mit anderen Menschen. Und Lernen im Austausch mit anderen Menschen macht Spass! swissnaildesign.ch ist ein kleiner Berufsverband – wir stellen uns jedoch den grossen Anforderungen der veränderten Technologien, gesellschaftlichen und ökologischen Faktoren.

Wir gehen als gutes Beispiel voran:

– Mitgliedschaft im Berufsverband als Gütesiegel

– Zertifizierung für Naildesignerinnen mit der Verbandsprüfung Q-Label

– Education-Plattform für optimale Übersicht im Ausbildungsangebot der Schweiz

– Fachtagung

– Neudefinition Berufsprofil Naildesign

– Aufteilung der Fachkompetenzen in unterschiedliche Abschluss-

stufen mit Anerkennung durch die Gesundheitsdirektionen

– „Train the Trainer“-Seminar

– Ausbildung 2020plus: Schule, Praktikum, Q-Label-Zertifizierung, gefördert durch BIZ

– Bereitstellen rechtlicher Unterlagen für Nailstudios und Schulungsbetriebe im Bereich Sicherheit am Arbeitsplatz

– Checklisten für die professionelle Arbeitsweise im Nailstudio

www.swissnaildesign.ch

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