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Korrekte Berufsbezeichnung

Foto: SFK

Gewusst wie!

Immer wieder geben Kosmetikerinnen unwissentlich eine falsche Berufsbezeichnung  an, was sie teuer zu stehen kommen kann. Der SFK informiert deshalb immer wieder über korrekte Berufsbezeichnungen.

Die gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz verlangen eine klare Angabe zum Titel oder zur Berufsbezeichnung einer Kosmetikerin. Nach den Vorschriften des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist es rechtswidrig, unzutreffende Titel oder Berufsbezeichnungen zu verwenden. Wer ohne bestehen der erforderlichen Prüfung einen geschützten Titel verwendet oder den Eindruck erweckt, eine bestimmte Ausbildung absolviert zu haben, macht sich strafbar und muss mit Geldbussen oder Schadensersatzforderungen rechnen.

Häufige Fehler

Am häufigsten bezeichnen sich Kosmetikerinnen mit dem Diplomabschluss einer Kosmetikschule fälschlicherweise als „diplomierte Kosmetikerinnen“. Dabei ist ihnen nicht bewusst, dass dieser geschützte Titel den Absolventinnen der Höheren Fachprüfung vorbehalten ist. Ebenso unzulässig sind Titelbezeichnungen wie „ärztlich geprüfte Kosmetikerin“ oder „medizinische Kosmetikerin“, auch wenn die Kosmetikerin mit einem Arzt zusammenarbeitet. Bezeichnungen wie „staatlich geprüfte Kosmetikerin“ oder „international diplomierte Kosmetikerin“ sind unsinnige Fantasietitel, die in der Schweiz keine Bedeutung haben.

Richtige Berufsbezeichnung

Kosmetikerin EFZ („Kosmetikerin mit eidg. Fähigkeitszeugnis“, früher: „Eidg. geprüfte Kosmetikerin“): Bezeichnung für Kosmetikerinnen mit Lehrabschluss, der durch die dreijährige Lehre oder über den zweiten Bildungsweg nach Art. 32 BBV (früher: Art. 41) absolviert wurde.

Kosmetikerin FA („Kosmetikerin mit eidg. Fachaus-weis“): Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsprüfung (Modul-Lehrgang und Abschlussprüfung) darf die Absolventin den Titel „Kosmetikerin FA“ verwenden. Zu-dem darf auch die entsprechende Fachrichtung bei der Berufsbezeichnung hinzugefügt werden: „Kosmetikerin FA – mit Fachrichtung medizinische Kosmetik“ oder „Kosmetikerin FA – mit Fachrichtung Vitalkosmetik“.

Kosmetikerin HFP („Eidg. dipl. Kosmetikerin“ oder auch „Dipl. Kosmetikerin“): Durch den erfolgreichen Abschluss der Höheren Fachprüfung gelangt die Kosmetikerin zum Titel „Kosmetikerin HFP“. Die früheren Bezeichnungen dafür waren „Eidg. dipl. Kosmetikerin“ oder auch „Dipl. Kosmetikerin“. Beide Betitelungen sind nach wie vor den Absolventinnen der Höheren Fachprüfung vorbehalten.

Kosmetikerin mit Diplom der Fachschule XY: Absolventinnen einer Kosmetikfachschule erhalten in der Regel ein schuleigenes Diplom oder Zertifikat. Dies berechtigt sie jedoch nicht, sich „Dipl. Kosmetikerin“ zu nennen. Die korrekte Berufsbezeichnung lautet „Kosmetikerin mit Diplom der Fachschule XY“.

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