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Foto: Yuliya Yesina/shutterstock.com

René Schätti, Geschäftsleiter und Vorstandsmitglied der SGMK sowie Präsident der Trägerschaft V-NISSG Kosmetik, beantwortet häufige Fragen zur V-NISSG und zum Sachkundenachweis.

1. Welche Behandlungsbereiche fallen unter die V-NISSG?

Unter das Gesetz der V-NISSG fallen die Entfernung von Haaren mit Laser oder IPL sowie die Entfernung von Tattoos und Permanent Make-up. Dazu Behandlungen für die Reduzierung von Fettpolstern oder Cellulite. Aber auch, wer Akne, Couperose, Blutschwämmchen und Spinnennäve kleiner als 3 Millimeter, Falten, Narben oder postinflammatorische Hyperpigmentierungen mit Technologien, die nichtionisierende Strahlung oder Schall aussenden, behandelt, braucht ab dem 1. Juni 2024 dafür die Sachkunde, sofern man nicht bei einem Arzt oder einer Ärztin angestellt ist und unter direkter Aufsicht, Kontrolle und Verantwortung arbeitet.

2. Welche Module muss man absolvieren, um einen Sachkundenachweis zu erlangen?

Als Erstes absolviert man ein Modul Grundlagen, das die für die Behandlungen gemäss V-NISSG wichtigsten Grundkenntnisse in den Bereichen Anatomie, Physiologie sowie Pathophysiologie der menschlichen Haut und Haare, Haut-, Gefäss-, Nagel- und Gewebeveränderungen und Beurteilung von Haut, Haaren, Gefässen, Nägeln und Gewebe vermittelt. Mit einem eidgenössischen Abschluss in der Kosmetik kann dieses Modul in einer verkürzten Version absolviert werden.

Das darauffolgende Modul Technologien vermittelt Grundkenntnisse in den Technologien, die den Behandlungen gemäss V-NISSG zugrunde liegen. Also Optische Strahlung (Laser und IPL), Radiofrequenz, Niederfrequenz, Ultraschall, Stosswelle und Kryolipolyse.

Als Letztes, um einen Sachkundenachweis zu erlangen, schliesst man die für sein Angebot im Studio benötigten BKF-Module ab. Während die Module Grundlagen und Technologien für alle Sachkunden gleich sind, vermitteln die BKF-Module behandlungsspezifische praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine Vertiefung des nötigen Fachwissens für die Durchführung der Behandlungen gemäss V-NISSG. Es gibt insgesamt sieben Module, die alle Behandlungen abdecken:

  • Haarentfernung mit Laser
  • Haut und Pigmentierung
  • Haarentfernung mit hochenergetisch gepulstem nichtkohärenten Licht (IPL)
  • Entfernung von Permanent Make-up und Tattoo
  • Cellulite und Fettpolster
  • Nagelpilz
  • Laser-Akupunktur

3. Reicht es, wenn nur eine Person im Studio den Sachkundennachweis hat?

Nein! Alle, die die obigen Behandlungen mit den genannten Technologien erwerbsmässig am Menschen ausführen, benötigen einen Sachkundenachweis. Es reicht nicht, wenn nur eine Person im Studio sachkundig ist. Erwerbsmässig umfasst übrigens auch das Verkaufspersonal von Gerätelieferanten, wenn Sie bei Geräteeinführungen mit laufendem Gerät am Menschen arbeiten.

Foto: René Schätti

René Schätti

ist Geschäftsleiter und Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für medizinische Kosmetik, kurz SGMK, sowie Präsident der Trägerschaft V-NISSG Kosmetik.

www.sgmkverband.ch 

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