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Foto: sutterstock.com | Yuliya Yesina 2109705317
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René Schätti, Geschäftsleiter und Vorstandsmitglied der SGMK sowie Präsident der Trägerschaft V-NISSG Kosmetik, beantwortet häufige Fragen zur V-NISSG und zum Sachkundenachweis.

1. Was genau ist die V-NISSG?

Die V-NISSG ist die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG), durch die der Bundesrat die Bevölkerung vor gefährlicher Strahlung schützen will.

Die Belastungen durch nichtionisierende Strahlung oder Schallwellen von Geräten, die für Behandlungen zu kosmetischen Zwecken eingesetzt werden, überschreiten oft die Grenzwerte für Haut, Augen und andere Gewebe. Die Gefahr einer Schädigung bei unsachgemässer Anwendung darf nicht unterschätzt werden. Die notwendigen Massnahmen, um diese Risiken zu minimieren, sind im Bundesgesetz aufgeführt und werden in der Verordnung V-NISSG konkretisiert. Sie gelten sowohl bei der Verwendung von Medizinprodukten als auch bei der Verwendung von Niederspannungsprodukten. Die Verordnung regelt neben den verwendeten Geräten und Technologien auch die Behandlungen, die mit einem Sachkundenachweis durchgeführt werden dürfen, und solche, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juni 2019 bereits unter ärztlichem Vorbehalt stehen.

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