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Foto: Roman Samborskyi/Shutterstock.com
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Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung aussehen wird? Da Frauen oftmals Erwerbslücken haben oder in Teilzeit arbeiten, um sich um die Kinder zu kümmern, fällt auch die Rente kleiner aus als die der Männer. Als selbstständige Kosmetikerin sind Sie zudem nicht der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstellt. Darum sollten Sie sich frühzeitig Gedanken über Ihre Absicherung im Alter machen. Mehr dazu erklärt Ihnen Versicherungsexpertin Antonella Laino.

Die Schweiz verfügt über ein solides Vorsorgesystem. Der bedeutendste Teil dieses Sozialsystems ist die Altersvorsorge. Das Thema Vorsorge begleitet uns über Jahre und Jahrzehnte, und trotzdem wird bis heute zu wenig Achtung geschenkt, weil oft die Zeit oder das Wissen fehlt, um sich mit der persönlichen Vorsorge auseinanderzusetzen.

Armut in der Schweiz

Laut Bundesamt für Statistik waren 8,5 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer im Jahr 2020 von Einkommensarmut betroffen, was 722‘000 Personen entspricht.  Zwischen 2007 und 2013 ging die Armutsquote von 9,3 auf 5,9 Prozent zurück. Seit 2014 ist sie wieder auf 6,7 Prozent gestiegen. Die aktuelle Armutsquote liegt bei 8,7 Prozent. Die Armutsgefährdung ist insbesondere von der familiären Situation sowie der Ausbildung abhängig. Folgende Gruppen waren laut dem Bundesamt für Statistik 2020 am häufigsten betroffen:

  • Einelternhaushalte
  • Paare mit zwei, drei oder mehr Kindern
  • Alleinlebende Personen unter 65 Jahren ohne Kinder

Besonders gefährdet sind Rentner. In den vergangenen 50 Jahren hat der Anteil der Personen ab 65 Jahren in der Schweizer Bevölkerung kontinuierlich zugenommen (1970: 11,5 Prozent, 2019: 18,7 Prozent).

Vor 40 Jahren hatte ein 65-jähriger Mann im Durchschnitt noch eine Lebenserwartung von 14,3 Jahren, eine 64-jährige Frau von 19 Jahren. 2019 lag dieser Wert bei 20 Jahren für Männer und 23,6 für Frauen. Das Bundesamt für Statistik geht in seinen aktuellen Szenarien davon aus, dass die Lebenserwartung im Alter von 65 langfristig weiter steigt, und zwar im Schnitt um etwa ein bis zwei Monate pro Jahr. Die steigende Lebenserwartung zeigt auf, wie wichtig es ist, die eigene Vorsorge frühzeitig in die Hand zu nehmen. 

Das Drei-Säulen-System erklärt

Die erste Säule (AHV) und die zweite Säule (Pensionskasse) decken nur rund 60 Prozent des letzten Einkommens ab. Die dritte Säule (Private Vorsorge) soll helfen, die Vorsorgelücke zwischen den Leistungen der ersten und der zweiten Säule zu schliessen.

1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Ab 21 Jahren beginnt man, in die AHV einzuzahlen bis zur ordentlichen Pensionierung. Die minimale AHV-Rente pro Jahr beträgt im Jahr 2023 CHF 14‘700 und die maximale AHV-Rente CHF 29‘400. Wegen der Plafonierung bei Ehepaaren beträgt die gemeinsame AHV-Altersrente maximal CHF 44‘100. Die Höhe der Altersrente ist abhängig vom Einkommen und von den einbezahlten Beitragsjahren.

2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG)

In der gesetzlichen Pensionskasse sind alle Arbeitnehmer ab dem 18. Lebensjahr mit einem jährlichen Mindesteinkommen von CHF 22‘050 versichert. In den ersten Berufsjahren werden allerdings nur die Risiken Tod und Invalidität finanziell abgedeckt. Nach Erreichen des 25. Lebensjahres wird auch für die Altersrente Guthaben angespart. Dies erfolgt bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit respektive bis zur Pensionierung. Mit persönlichen Einkäufen kann man seine Altersrente verbessern und man spart zusätzlich Steuern.

3. Säule: Private Vorsorge

Damit Sie Ihre gewohnten Lebensstandards auch nach der Pensionierung beibehalten können, empfiehlt es sich, über die 3. Säule vorzusorgen. Sie bessern Ihre Rente auf und schliessen eventuelle Einkommenslücken. Mit der Säule 3a können Sie im Verlauf Ihres Erwerbslebens bis zur Pensionierung bei einer Bank oder einer Versicherung ein Sparguthaben anhäufen. Sie sparen Steuern, da Sie Ihre Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Für Personen mit Anschluss an eine Pensionskasse beträgt der Maximalbetrag im Jahr 2023 CHF 7‘056.

Personen ohne Pensionskasse können maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens höchstens aber 35‘280 CHF, einzahlen.

Vorsorge für Frauen

In der Schweiz ist Teilzeitarbeit sehr beliebt. 37 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten in einem reduzierten Pensum. Der Grossteil sind Frauen. Sie sind dreimal häufiger teilzeiterwerbstätig als Männer. Grund dafür ist oft die schwierige Vereinbarkeit von Job und Familie. Was bei Jobs mit Teilzeitpensum allerdings oft vergessen wird, sind die damit verbundenen Einkommens- und Vorsorgelücken. Denn wer weniger arbeitet, verdient weniger Geld und zahlt somit auch weniger in die Pensionskasse ein. Diese fehlenden Einzahlungen haben Auswirkungen auf AHV- und BVG-Rente und können die Altersrente einer Frau langfristig schmälern. Die Rente von Frauen in der Schweiz ist rund ein Drittel niedriger als diejenige von Männern.

Bei Beitragslücken, die zum Beispiel durch eine Mutterschaftspause entstehen können, ist es sinnvoll, bei der Ausgleichskasse einen Auszug Ihres persönlichen AHV-Kontos anzufragen. Die Anfrage können Sie online kostenlos machen. Stellen Sie dort eine Lücke in den Einzahlungen fest, können Sie diese innerhalb von fünf Jahren nachzahlen und so schliessen.

Ab einem Jahreseinkommen von über CHF 22‘050 ist man in der Schweiz pensionskassenpflichtig. Viele Teilzeitbeschäftigte erreichen diese Lohngrenze jedoch nur knapp oder gar nicht, zudem wirkt sich der sogenannte Koordinationsabzug negativ aus. Der Koordinationsabzug ist ein fixer Betrag (Stand 2023: CHF 25‘725), der vom Jahreslohn abgezogen wird, um den versicherten Lohn zu ermitteln. Nach diesem versicherten Lohn richten sich die Pensionskassenbeiträge sowie die Alters-, Kinder-, Hinterbliebenen- und Invalidenrenten.

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