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Apparative Kosmetik

Foto: Pixabay

Das neue Bundesgesetz kommt

Am 16. Juni 2017 haben der National- und der Ständerat das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) verabschiedet. An seiner Sitzung vom 14.2.2018 hat der Bundesrat die Verordnung zum NISSG in die Vernehmlassung geschickt. Was das für die Beauty-Branche bedeutet, erklärt Expertin Nadine Herren-Rhyn im Interview.

  

BEAUTY FORUM: Was bedeutet die Verordnung zum NISSG für die Beauty-Branche allgemein?

Nadine Herren-Rhyn: Eine Qualitätssteigerung und höheren Schutz gegenüber den Endkunden.

Für welche kosmetischen Behandlungen soll in Zukunft ein Sachkundenachweis mit Prüfung verlangt werden?

Cellulite und Fettpolster, Couperose, Blutschwämmchen und Spider Naevi (kleiner als 3 mm), Falten, Narben, Nagelpilz, Postinflammatorische Hyperpigmentation, Striae, Entfernung von Haaren, Entfernung von Permanent Make-up (ausgenommen in Augennähe), Entfernung von Tätowierungen (ausgenommen in Augennähe), Entfernung von Schmutztätowierungen und Akupunktur mittels Laser. Achtung: Altersflecken dürfen nicht mehr behandelt werden!

Wer wird die Sachkundeprüfungen vollziehen und an wen kann sich die Kosmetikerin wenden?

Der Sachkundenachweis wird mit einer Prüfung erbracht. Für die Ausbildung und die Prüfung ist eine Trägerschaft zuständig die sich aus den fachlich involvierten Berufsverbänden zusammensetzen soll. In erster Linie sind das die verschiedenen schweizerischen Kosmetikverbände und die Lasergesellschaft der FMH. Weitere Informationen über NISSG entnehmen Sie bitte der Website vom BAG, Bundesamt für Gesundheit. Auch der SFK, Schweizer Fachverband für Kosmetik, wird Sie weiterhin auf dem Laufenden halten und steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Wann wird das neue Gesetz in Kraft treten?

Das neue Bundesgesetz zum NISSG tritt im Frühjahr 2019 in Kraft. Es wird eine Übergangsfrist von fünf Jahren geben.

Wie sieht die Gesetzeslage betreffend der Entfernung von Tätowierungen bzw. Permanent Make-up aus?

Das Entfernen von Tätowierungen und PMU ist erlaubt, ausgenommen in Augennähe! Die Behandlung in Augennähe darf nur von einem Arzt durchgeführt werden. Achtung: Ausgenommen ist die Entfernung von Tätowierungen mittels IPL und Melanozytennaevi mittels IPL und Laser. Diese Behandlungen werden sofort nach Inkraftsetzung des neuen Gesetzes verboten!

Welche Gerätetechnologien sind ausdrücklich Ärzten vorbehalten?

Ablativer Laser, fokussierter Ultraschall, langgepulster Nd:YAG-Laser und Laserlypolyse.

Interview: Antonia Semmler

Nadine Herren-Rhyn

ist Kosmetikerin EFZ. Sie ist seit 1999 Inhaberin der Face & Body GmbH und hat sich auf die Themen „Anti-Aging“, „Akne“, „Dauerhafte Haarentfernung“ und „Permanent Make-up / Diamant Blading“ spezialisiert. Frau Herren-Rhyn ist Vorstandsmitglied beim SFK mit dem Ressort „Apparative Kosmetik“.

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